10. Oktober 2026 · Baurecht · Gebäudetyp E · BIM
Gebäudetyp E – was Planungsbüros jetzt wissen sollten
Einfacher bauen, ohne automatisch zu haften: Der Gebäudetyp E rückt näher. Was der aktuelle Stand bedeutet – und warum sauber dokumentierte Planung und BIM-Modelle dabei wichtiger werden.
Kaum ein Thema beschäftigt die deutsche Planungs- und Baubranche derzeit so sehr wie der Gebäudetyp E – das „E“ steht für einfach. Die Idee stammt ursprünglich aus der Architektenschaft selbst: Bauherren und Planer sollen rechtssicher von Komfort- und Ausstattungsstandards abweichen können, die nicht sicherheitsrelevant sind, aber Kosten und Komplexität in die Höhe treiben.
Wo steht das Vorhaben?
Ein erster Gesetzentwurf wurde bereits im November 2024 vom Bundeskabinett beschlossen, scheiterte dann aber mit dem Ende der damaligen Regierung. Die aktuelle Koalition hat das Thema neu aufgegriffen: Im November 2025 legten Bundesjustizministerin Stefanie Hubig und Bauministerin Verena Hubertz Eckpunkte vor, im Juli 2026 erklärte das Justizministerium den neuen Entwurf für fertig. Ein Kabinettsbeschluss ist für die zweite Jahreshälfte 2026 angekündigt.
Wichtig: Solange das Gesetz nicht in Kraft ist, gilt das bisherige Bauvertragsrecht unverändert. Die Details können sich im parlamentarischen Verfahren noch ändern.
Der Kern: ein eigener Gebäudetyp-E-Vertrag
Nach den bisher bekannten Eckpunkten sollen die Vertragsparteien in einem Gebäudetyp-E-Vertrag einfachere Standards vereinbaren können. Die Abweichung von den „anerkannten Regeln der Technik“ soll dann nicht mehr automatisch als Mangel gelten. Maßstab bleiben die technischen Baubestimmungen der Länder – wo diese schweigen, soll ein einfacher Standard geschuldet sein. Ohne eine solche Vereinbarung gelten weiterhin die üblichen Standards.
Ein oft zitiertes Beispiel von Ministerin Hubig: die Anzahl der Steckdosen pro Raum. Wer weniger braucht, soll weniger bauen dürfen – ohne Haftungsrisiko. Sicherheit, Brandschutz und Standsicherheit stehen dagegen nicht zur Disposition.
Warum das für Planer mehr Arbeit am Anfang bedeutet
Der Gebäudetyp E verschiebt Verantwortung nach vorn – in die Phase, in der festgelegt wird, was eigentlich geschuldet ist. Für Planungsbüros heißt das:
- Abweichungen müssen bewusst vereinbart werden. Jede Reduktion gegenüber dem üblichen Standard sollte klar benannt, begründet und vom Bauherrn bestätigt sein.
- Die Leistungsbeschreibung wird zum zentralen Dokument. Was nicht eindeutig beschrieben ist, wird im Streitfall wieder am üblichen Standard gemessen.
- Verbraucher brauchen besondere Aufklärung. Schon der Entwurf von 2024 sah vor, private Bauherren vor Vertragsschluss über Abweichungen zu informieren – das dürfte auch künftig ein Schwerpunkt bleiben.
Die Rolle von BIM: vereinbarte Standards im Modell abbilden
Hier sehen wir eine große Chance für die digitale Planung. Wenn Standards projektspezifisch vereinbart werden, müssen sie für alle Beteiligten nachvollziehbar sein – vom Tragwerksplaner bis zum ausführenden Handwerk. Ein sauber strukturiertes BIM-Modell kann genau das leisten:
- Eigenschaften statt Fußnoten: Vereinbarte Abweichungen lassen sich als Bauteil- oder Raumeigenschaften im Modell hinterlegen, etwa in Archicad über eigene Eigenschaften oder Klassifizierungen.
- IFC als gemeinsame Sprache: Über IFC und BCF werden diese Informationen herstellerneutral an Fachplaner weitergegeben – niemand muss in PDF-Anhängen suchen.
- Nachvollziehbarkeit über die Zeit: Mit einer Teamwork-Umgebung wie BIMcloud ist dokumentiert, wer wann welche Änderung vorgenommen hat.
Gerade bei einfacheren Standards gilt also: Die Planung wird nicht unbedingt einfacher, aber sie muss präziser werden.
Unser Fazit
Der Gebäudetyp E kann Bauen in Deutschland günstiger und flexibler machen. Ob das gelingt, entscheidet sich weniger auf der Baustelle als in der Planung – bei klaren Vereinbarungen, eindeutigen Leistungsbeschreibungen und gut strukturierten Modellen. Wir verfolgen das Gesetzgebungsverfahren weiter und berichten, sobald der Kabinettsentwurf vorliegt.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.
Quellen
Sie planen ein Projekt und suchen Unterstützung bei Ausführungsplanung, BIM oder Visualisierung?
Projekt anfragen